AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz AGB’s), Auftragsbedingungen und Hinweise – Fa. FSP GmbH,
Abteilung „Bau“:
Geltungsbereich:
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen im Raum der Europäischen Union zur Anwendung und können nicht durch allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden außer Kraft gesetzt werden. Alle nachfolgenden Bedingungen werden durch Auftragserteilung Vertragsbestandteil und sind laut aktuellem Stand Grundlage für unsere Angebote /Ausführungen, Verkäufe, Lieferungen und Zahlungen. Davon abweichende Bedingungen bedürfen der besonderen schriftlichen Vereinbarung. Diese ausdrückliche Zustimmung ist auch erforderlich, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden/Käufers, Lieferungen an ihn vorbehaltlos durchführen. Widersprechen sich die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Vertragspartner, so gelten ausschließlich unsere Bedingungen. Eine gleichlautende Ausschlussklausel in seinen Bedingungen verpflichtet den Käufer zu einem gesonderten schriftlichen Hinweis. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr sind unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen auch wirksam, wenn wir uns – im Rahmen einer laufenden Geschäftsverbindung – bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf diese beziehen.
Auftragsgegenstand:
Gegenstand des Angebotes sind die besprochenen und ausdrücklich angeführten Leistungen. Nicht vorhersehbare, jedoch notwendige Arbeiten werden nach Absprache gemäß Material- und Zeitaufwand verrechnet. Unsere Angebote sind (bei nicht gegenteiliger Vereinbarung) freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als abgeschlossen. Unsere Angebote bleiben 14 Tage gültig. Unsere Angebote werden von uns nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden.
Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer erklären ausdrücklich, dass es keine weiteren Vereinbarungen gibt, als jene, die in dem Angebots- oder Auftragsschreiben enthalten sind.
Zahlung:
Wir sind berechtigt, die von uns zu erbringende Werkleistung nach tatsächlicher Fertigstellung und dem uns daraus entstandenen Aufwand in Rechnung zu stellen. Unsere Rechnungen sind binnen der angegebenen Frist fällig, das heißt auf unserem Konto einlangend). Wir sind ebenfalls berechtigt, Teilabrechnungen vorzunehmen. Sämtliche gelieferte Materialien oder erbrachte Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Preisbasis und -darstellung:
Dieses Angebot basiert auf der derzeitigen Preisbasis und hat eine Gültigkeit von maximal. 14 Tagen. Sollte es sich, bei angebotenen Materialien um Aktionsware handeln, so endet die diesbezügliche Preisgültigkeit mit Ablauf des Angebotes der entsprechenden Industrie. Gegebenenfalls angebotene Pauschalpreise basieren immer auf normal üblichem und vorhersehbarem Aufwand. Nicht vorhersehbarer Mehraufwand wird dementsprechend nach Absprache in Rechnung gestellt.
Preisedarstellung: Sofern nicht ausdrücklich angeführt sind Preise immer Netto, d.h. zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer“) zu verstehen. In diesem Angebot sind keine Planungskosten o.ä. enthalten.
Ausführungsphase:
Vom Auftraggeber ist Sorge zu tragen, dass wir zum vereinbarten Baubeginn ungehinderten Zugang zur Baustelle haben. Gleichzeitiges Arbeiten von weiteren Firmen im Baulos bedarf gesonderte Absprache und Zustimmung unsererseits. Bauwasser und Strom in 230V oder. 400V ist vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Einbauten & Haftung bei Beschädigung:
Einbauten und Leitungen:
Nicht vorab ausdrücklich vom Auftraggeber oder Bauherren bekanntgegebene und markierte Leitungen sowie Einbauten können bei gegebenenfalls durchzuführenden Aufbruch- und Grabarbeiten nicht berücksichtig werden. Wir distanzieren uns von jeglicher Haftung bei Beschädigungen dieser Einbauten.
Beschädigungen:
Für unvermeidbare Beschädigungen an Gegenständen oder Gebäuden (Beispielsweise aufzubrechende Platten/Steine und dergleichen, welche unter dem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) der Gebäude liegen und beim Entfernen das Putzsystem beschädigen können) kann von uns keine Haftung übernommen werden. Weiters gilt dieser Punkt auch für Zaun- und Einfriedungsmauern, welche mit keinem ordnungsgemäßen Fundament versehen sind und bei unseren Grab- oder Aufbrucharbeiten gegebenenfalls. untergraben und dadurch beschädigt werden können.
Freigabe zur Nutzung des Bauwerks:
Die Nutzung durch den Endkunden /Auftraggeber und allen anderen unsererseits betriebsfremden Personen darf erst nach ausdrücklicher Freigabe erfolgen. Dies gilt besonders bei gebundenen Bauwerken (Beton-Tragschichten, in Beton- oder Mörtelbett verlegte Steine oder Platten, Zementfugen). Ein frühzeitiges Benutzen oder Betreten führt unweigerlich zur Beschädigung und zum damit verbundenen Haftungsausschluss. Unverfugte Steine oder Platten dürfen keinesfalls begangen oder gar befahren werden. Nach Abschluss unserer Arbeiten erfolgt umgehend die formlose Übernahme durch den Endkunden bzw. Auftraggeber. Damit geht die Haftung auf den Auftraggeber über.
Terminvereinbarungen, Pönalen:
Sämtliche, getroffene Termine für Baubeginn oder Bauende sind unverbindlich und an keine Pönalen oder ähnliche Strafzahlungen geknüpft. Wir sind stets bemüht, unsere Termine einzuhalten. Sollte es dennoch (durch Schlechtwetter, krankheitsbedingte Personalausfälle sowie andere, nicht in unserem Einflussbereich liegenden Vorkommnissen) zu Terminverschiebungen kommen, so sind wir stets bemüht, unsere Kunden ehestmöglich darüber zu informieren.
Produkthinweise:
Sämtliche, durch uns beigestellte Materialien obliegen den entsprechenden Produkt- bzw. technischen Hinweisen des Herstellers. Die jeweilige Fassung der Produkthinweise ist in den übergebenen Katalogen oder der jeweiligen Homepage nachzulesen.
Haftung & Gewährleistung:
Unsere erbrachten Leistungen obliegen der gesetzlich geregelten Gewährleistung. Durch unsachgemäße Nutzung (insbesondere Überbelastung von Bauwerken oder Nichteinhaltung der Sperrzeit bei zementgebundenen Bauwerken) erlischt jeglicher Haftungsanspruch. Wir distanzieren uns von jeglicher Schadenshaftung durch Fremdleistungen, insbesondere Tragschichten welche bereits vorab durch den Bauherren oder Fremdfirmen erstellt wurden. Über gegebenenfalls auftretende Schäden sind wir durch den Kunden unverzüglich und schriftlich zu informieren um eventuell auftretende Folgeschäden zu vermeiden. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Zahlung & Verzugszinsen / Bearbeitunskosten:
Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. und Bearbeitungskosten von EUR 30,00 pro Mahnung zu verrechnen. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines, den Kosten einer Ersatzvornahme entsprechenden Teiles des Rechnungsbetrages.
Vertrags- bzw. Auftragsstornierung:
Eine Stornierung durch den Kunden bzw. Auftraggeber ist ab 1 Monat vor geplantem Baubeginn mit einer Stornogebühr in Höhe von 10% der Auftragssumme und ab 14 Tagen vor geplantem Baubeginn mit 30% der Auftragssumme plus allfälligem, bereits gekauftem oder bestelltem und nicht mehr stornierbarem Material verbunden.
Fassung der AGB’s:
Unsere AGB’s werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert, Gültigkeit hat immer die zuletzt veröffentlichte Fassung – tagesaktuell auf unserer Homepage unter www.fsp-gruppe.at <https://www.fsp-gruppe.at/agb/> abrufbar. Sollte eine oder mehrere angeführte Bestimmungen ungültig sein, weil sie gegen zwingendes Recht verstößt bzw. verstoßen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. AGB’s Fa. FSP GmbH, Abteilung „Bau“. Fassung vom 02.09.2019
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
FPS GmbH
Jedlersdorferstrasse 288,
A-1210, Wien
Telefon: +43 1 361 5545
Email: office@fsp-gmbh.at
Web: fsp-gmbh.at